Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Wir liefern ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen, es sei denn, wir hätten die Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und grundsätzlich unverbindlich.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum wie auch das Urheberrecht vor, sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Schriftform wird auch durch die Bestätigung per Telefax gewahrt.

 

3. Preise

Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich der Einwegverpackung, die dem Besteller zu unserem Selbstkostenpreis berechnet wird.

Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt.

An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise halten wir uns soweit nicht anders angegeben 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

 

4. Lieferung

Unsere Lieferzeiten gelten ab Werk. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung der Einzelheiten und bei Ausfuhr nicht vor Beibringung einer eventuell erforderlichen Importlizenz sowie Eröffnung eines eventuell vereinbarten Akkreditivs. Die Lieferzeiten sind unverbindlich und annähernd.

Bei nicht schwerwiegender Überschreitung von Lieferterminen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufs oder auf Rücktritt vom Vertrag. Soweit zumutbar, hat der Auftraggeber diese Ansprüche erst nach Setzung einer Nachfrist innerhalb drei Wochen.

Lieferung erfolgt ab Werk, Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluß auf den unerfüllten Teil des Auftrages.

Der höheren Gewalt stehen Umstände (z.B. in der Rohstoffversorgung oder im Betrieb) gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadenersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.

 

5. Gefahrübergang, Versand, Versicherung

Unabhängig von der Art des Transports und dessen Kosten reist die Ware stets auf Gefahr des Bestellers.

Unabhängig davon schließen wir auf Kosten des Bestellers regelmäßig eine Transportversicherung ab.

Der Versand erfolgt regelmäßig mit Paketdienst, bei schweren oder sperrigen Sendungen mit Spedition auf Kosten des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen die Versicherung entfallen können.

 

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden auch ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses berechnet.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller unserer noch offenstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Der Besteller ist nur mit unserer Genehmigung berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern; in diesem Falle hat sich der Besteller bei Stundung des Kaufpreises ebenfalls das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten.

Der Besteller tritt bereits jetzt die Ihm aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Vorbehaltsware zustehenden Kaufpreisforderungen gegenüber seinen Abnehmern sicherheitshalber an uns ab. Der Besteller ist aber, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, die an uns sicherheitshalber abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden; im Falle des Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, uns auf erstes Auffordern zum Nachweis der Forderungsabtretung schriftliche Abtretungserklärungen zu erteilen.

Mit der Begleichung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben unserem Vorbehaltseigentum an der gelieferten Ware auch die sicherheitshalber an uns abgetretenen Forderungen an den Besteller über.

Der Besteller ist berechtigt, von uns Freigabe von Vorbehaltseigentum bzw. von sicherheitshalber abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Ware zu verlangen, wenn und soweit der realisierbare Wert dieser Sicherheiten 120% unserer zu sichernden Forderungen gegen den Besteller übersteigt.

 

8. Mängelansprüche

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers entweder Ersatz oder wir bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Mängel der von uns gelieferten Ware müssen uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Alle Ansprüche – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadenersatzansprüche nach Abschnitt 9. Satz 2 gelten die gesetzlichen Fristen.

 

9. Haftungsbegrenzung

Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 8. und 9. Satz 2 entsprechend.

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben; sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Celle. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.